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   BVerwG, 10.06.1996 - 1 B 94.96, 1 PKH 10.96   

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https://dejure.org/1996,20136
BVerwG, 10.06.1996 - 1 B 94.96, 1 PKH 10.96 (https://dejure.org/1996,20136)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1996 - 1 B 94.96, 1 PKH 10.96 (https://dejure.org/1996,20136)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1996 - 1 B 94.96, 1 PKH 10.96 (https://dejure.org/1996,20136)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Erlaubnis zur Führung von Waffen - Fehlende Zuverlässigkeit bei dem Verdacht der Begehung von Straftaten - Erteilung einer Waffenbesitzkarte und eines Waffenscheins

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 1 B 94.96
    Will der Antragsteller sich wie der Kläger mit der Waffe vor Angriffen auf bestimmte Rechtsgüter schützen, bedarf es folglich einer Abwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schußwaffe und dem öffentlichen Interesse daran, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

    In anderen Fällen, in denen die Schußwaffe Verteidigungszwecken dienen soll, beispielsweise bei Angriffen auf Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz, sind jedenfalls auch diese Anforderungen zu stellen, wie in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt ist (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 ).

    Mit der befürchteten Rechtsgutverletzung muß aber aufgrund von Erfahrungen wesentlich mehr als bei dem Durchschnitt der Bevölkerung zu rechnen sein (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92

    Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mangels Bedürfnis - Glaubhaftmachung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 1 B 94.96
    In anderen Fällen, in denen die Schußwaffe Verteidigungszwecken dienen soll, beispielsweise bei Angriffen auf Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz, sind jedenfalls auch diese Anforderungen zu stellen, wie in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt ist (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 ).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 1 B 244.94

    Anforderungen an die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 1 B 94.96
    Das bedarf nicht erst der Klarstellung in einem Revisionsverfahren und ändert auch nichts an der gesetzgeberischen Grundentscheidung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, die eine überdurchschnittliche Gefährdung des zu schützenden Rechtsgutes voraussetzt (vgl. Beschluß vom 31. August 1995 - BVerwG 1 B 244.94 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73).
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